
Besitzer von Immobilien mit Öl-, Benzin- oder Dieseltanks haften nach dem Gesetz unabhängig vom Verschulden für Schäden an öffentlichen Gewässern oder Erdreich. Sichern Sie daher Ihren Kunden gegen dieses Risiko optimal ab – Mit den TOP-Gewässerschadenshaftpflichtkonzepten von AMEX. Einfach im internen Mitgliederbereich über unseren Online-Tarifrechner berechnen, vergleichen und beantragen. Wer gewässerschädliche Stoffe lagert und verwendet, muss dafür sorgen, dass durch diese Substanzen kein Gewässer (z. B. das Grundwasser) verunreinigt wird. Im Falle einer solchen Gewässerverunreinigung könnten erhebliche Personen-, Sach- und vor allem Vermögensschäden (z. B. Beeinträchtigung von Fischereirechten) entstehen. Die Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen wird u. a. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in den speziellen Vorschriften der Bundesländer gefordert. Betroffen sind Haus- und Grundbesitzer vor allem dann, wenn sie Öltanks besitzen. Diese sind regelmäßig im Keller installiert oder liegen - häufig bei größeren Wohnanlagen - im Erdreich. Ursachen für den Austritt von Stoffen können z. B. die mangelhafte Herstellung des Tanks, unsachgemäße Installationsarbeiten oder Wartungsarbeiten sowie Korrosionsschäden sein.
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Katja Schöpflin
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